Di­gi­ta­li­sie­rung der Ener­gie­wen­de – Das Gesetz

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) mit seinem Hauptbestandteil, dem neuen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), ist am 2. September 2016  in Kraft getreten. Das MsbG wird die derzeitigen Energiemarktstrukturen und -prozesse tiefgreifend ändern.

Das Messstellenbetriebsgesetz besteht aus den vier Teilen „Allgemeine Bestimmungen“, „Messstellenbetrieb“, „Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen“ und “Besondere Aufgaben der Regulierungsbehörden”.

Das Gesetze definiert die Kostenregelung mit Preisobergrenzen für den Einbau eines intelligenten Messsystems. Der Einbau der intelligenten Messsysteme soll darüber hinaus stufenweise erfolgen: Größere Verbraucher und Erzeugungsanlagen sollen beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik die Vorreiterrolle übernehmen, kleinere Stromverbraucher folgen später.

Alle Informationen aktuell und direkt erhält man bei der Bundesnetzagentur:

Messstellenbetriebsgesetz

 

Weitere Gesetze und Verordnungen

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017)

Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern.

Energieeinsparverordnung

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden – Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.